Rechtsprechung
BFH, 27.08.2010 - III B 104/09 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- lexetius.com
Festsetzung von Ordnungsmitteln gegen den nicht erschienenen Zeugen
- openjur.de
Festsetzung von Ordnungsmitteln gegen den nicht erschienenen Zeugen
- Bundesfinanzhof
FGO § 82, ZPO § 377 Abs 2, ZPO § 380 Abs 1, ZPO § 381 Abs 1
Festsetzung von Ordnungsmitteln gegen den nicht erschienenen Zeugen
- Bundesfinanzhof
Festsetzung von Ordnungsmitteln gegen den nicht erschienenen Zeugen
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 82 FGO, § 377 Abs 2 ZPO, § 380 Abs 1 ZPO, § 381 Abs 1 ZPO
Festsetzung von Ordnungsmitteln gegen den nicht erschienenen Zeugen - rechtsprechung-im-internet.de
§ 82 FGO, § 377 Abs 2 ZPO, § 380 Abs 1 ZPO, § 381 Abs 1 ZPO
Festsetzung von Ordnungsmitteln gegen den nicht erschienenen Zeugen - rewis.io
Festsetzung von Ordnungsmitteln gegen den nicht erschienenen Zeugen
- ra.de
- rewis.io
Festsetzung von Ordnungsmitteln gegen den nicht erschienenen Zeugen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FGO § 82; ZPO § 380 Abs. 1
Auferlegung der verursachten Kosten bei Nichterscheinen eines ordnungsgemäß geladenen Zeugen - datenbank.nwb.de
Vorlage eines privatärztlichen, nur die Arbeitsunfähigkeit bescheinigenden Attests für die Reise- bzw. Verhandlungsunfähigkeit eines Zeugen nicht ausreichend; Festsetzung von Ordnungsmitteln gegen einen nicht erschienen Zeugen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Nürnberg, 29.05.2009 - 7 K 1615/07
- FG Nürnberg, 02.06.2009 - 7 K 1615/07
- BFH, 27.08.2010 - III B 104/09
- BFH, 27.08.2010 - III B 113/09
Wird zitiert von ... (6) Neu Zitiert selbst (2)
- BFH, 09.07.2007 - I B 55/07
Ordnungsgeld gegen nicht erschienenen Zeugen
Auszug aus BFH, 27.08.2010 - III B 104/09
Denn die Festsetzung von Ordnungsmitteln ist unter den Voraussetzungen des § 380 ZPO grundsätzlich auch dann geboten, wenn sich die Vernehmung des nicht erschienenen Zeugen als entbehrlich erweist (BFH-Beschluss vom 9. Juli 2007 I B 55/07, BFHE 218, 17, BStBl II 2009, 605). - BFH, 16.12.2005 - VIII B 204/05
Ausbleiben von Zeugen; Beschwerde gegen Ordnungsgeld
Auszug aus BFH, 27.08.2010 - III B 104/09
Durch die vorgelegte privatärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung wurde eine Reise- bzw. Verhandlungsunfähigkeit nicht dargetan (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 16. Dezember 2005 VIII B 204/05, BFH/NV 2006, 771).
- BFH, 19.01.2012 - X B 37/10
Festsetzung eines Ordnungsgeldes
Dabei kann der Umstand, dass das FG trotz des Ausbleibens des Zeugen im Termin zur Beweisaufnahme und zur mündlichen Verhandlung --ohne diese vertagen zu müssen-- zu einem Endurteil gelangt, jedenfalls bei Vorliegen eines nicht nur geringen Verschuldens grundsätzlich nicht berücksichtigt werden (gefestigte Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs --BFH--;… vgl. BFH-Beschlüsse vom 4. August 1993 II B 25/93, BFH/NV 1994, 640; vom 9. Juli 2007 I B 55/07, BFHE 218, 17, BStBl II 2009, 605, und vom 27. August 2010 III B 104/09, BFH/NV 2010, 2291). - LSG Sachsen-Anhalt, 22.03.2011 - L 5 AS 492/10
Sozialgerichtliches Verfahren - Ordnungsgeld - Ermessensfehler des …
Wie schon das Sozialgericht ausgeführt hat, wurde bereits in dem Ladungsschreiben richtig darauf hingewiesen, dass im Falle einer Erkrankung eine ärztliche Bescheinigung zu übersenden ist (vgl. Frehse, SGb 2010, 458; siehe auch Bundessozialgericht…, Beschluss vom 13. Oktober 2010 - B 6 KA 2/10 B, Rn. 12; Bundesfinanzhof, Beschluss vom 27. August 2010 - III B 104/09, BFH/NV 2010, 2291 f). - LSG Bayern, 13.02.2012 - L 2 SB 285/11
Wegen Ordnungsgeld
Allein durch die Vorlage einer ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung - hier ohne Angabe der Diagnose - kann eine Reise- bzw. Verhandlungsunfähigkeit nicht ausreichend dargelegt werden (vgl. auch Beschluss des BFH v. 27.08.2010, Az.: III B 104/09 m.w.N.).
- LSG Niedersachsen-Bremen, 18.07.2012 - L 9 B 5/05 Seine Auffassung, dass die ärztliche Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit als solche gerade nicht zum Beleg dafür herangezogen werden kann, dass der Betreffende auch reise- oder verhandlungsunfähig ist, entspricht der herrschenden Auffassung in der Rechtsprechung (vgl. Bundesfinanzhof, Beschluss vom 27.08.2010, Az. III B 104/09; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 22.01.2007, Az. 5 W 8/07 - 4, 5 W 8/07; Finanzgericht Düsseldorf, Beschluss 09.11.2005, Az. 10 K 3519/04 E; OLG Köln, Beschluss vom 27.08.1999, Az. 13 W 54/99).
- LAG Hamm, 15.11.2010 - 1 Ta 591/10
Ordnungsgeld bei Nichterscheinen der Partei wegen Arbeitsunfähigkeit
Wie das Arbeitsgericht zutreffend angenommen hat, ist Arbeitsunfähigkeit nicht mit Reise- und Verhandlungsunfähigkeit gleichzusetzen (BFH 27.08.2010 - III B 104/09 - juris; Hanseatisches OLG 29.04.2010 - 13 W 5/10 - juris; Korinth ArbRB 2007, 252, 254 m.w.N.). - VG Aachen, 18.11.2015 - 6 K 2262/14
Ablehnung eines Terminverlegungsantrags; dauerhafte Erkrankung des …
vgl. BFH, Beschluss vom 27. August 2010 - III B 104/09 -, juris, Rn. 11.